Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Angebote verstehen sich stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch unsere Lieferung/Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages sowie Zusicherungen von Eigenschaften, die über die schriftlichen Verträge hinausgehen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.
Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung für uns bindend. Rechnungen sind schriftlichen Auftragsbestätigungen gleichzusetzen, in Verbindung mit den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Lieferpflicht besteht nur, soweit der Käufer kreditwürdig ist. Nachträglich gegenteilige Feststellungen berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder in Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen Barzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen sowie Zahlungsziele zu widerrufen.
Liefertermine werden von uns nach bestem Vermögen bestimmt, sind jedoch auch bei schriftlicher Bestätigung unverbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Feuer und andere unvorhersehbare Ereignisse, sind vom Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind zu einer späteren Nachlieferung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass der Käufer irgendwelche Entschädigungsrechte daraus herleiten kann. Ebenso sind wir zur Ersatzbeschaffung nicht verpflichtet.
Unsere Preise sind aufgrund der heutigen Geldwertverhältnisse, Materialpreise, Löhne, Fracht- und Zollansätze usw. berechnet. Sollten während der Vertragsdauer Änderungen zu unseren Ungunsten eintreten, bleibt eine neue Preisfestsetzung vorbehalten.
Änderungen einer Bestellung oder Annullierung derselben bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Sofern der Abnehmer nicht rechtzeitig besondere Vorschriften erteilt, erfolgt der Transport nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Haftung unsererseits für vorteilhafteste Verfrachtung usw. Beschädigungen oder Verluste während des Transportes muss der Abnehmer spätestens bei der Übernahme der Ware bahnamtlich resp. durch die zuständigen Instanzen feststellen lassen und anfällige Ersatzansprüche bei den betreffenden Transportunternehmen bzw. Versicherungsgesellschaften selbst geltend machen. Für die Berechnung gilt die vom Lieferwerk festgestellte Menge. Eventuelle Beanstandungen aus mangelhafter Ware müssen innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen beschränkt sich unsere Ersatzleistung auf eine kostenlose Ersatzlieferung unter frachtfreier Rücknahme der mangelhaften Ware. Hat der Käufer Ware, die mit einem verborgenen Mangel behaftet war, zur Abwendung eines größeren Schadens weiterverarbeitet, steht Ihm nur ein Anspruch auf entsprechende Minderung des Kaufpreises zu. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere Schadensersatzforderungen, Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Zahlungen usw., sind ausgeschlossen.
8 Tage mit 2 % Skonto, 20 Tage netto. Unsere Preise gelten zzgl. Verpackung, Fracht und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, ohne Ansetzen einer Nachfrist die Lieferungen einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Änderungen in den geschäftlichen Verhältnissen des Abnehmers berechtigen uns, Sicherstellung zu verlangen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass uns daraus eine Entschädigungspflicht gegenüber dem Abnehmer erwächst.
Werkzeuge bleiben vorbehaltlich einer schriftlichen anderweitigen Regelung unser Eigentum, auch wenn dem Auftraggeber die Werkzeugkosten in Rechnung gestellt worden sind. Soweit Werkzeugkosten angegeben sind, beruhen diese Angaben auf einer Schätzung. Stellt sich heraus, dass dieser Betrag nicht ausreicht, so sind wir berechtigt, den tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen. Vor einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, muss uns der Verkäufer unverzüglich benachrichtigen.
Der Inhalt unserer Allgemeinen Bedingungen geht den Einkaufsbedingungen des Abnehmers oder anderweitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers oder Dritter in jedem Fall vor.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hachenburg, der Sitz der Firma AVO Vliesstoffe GmbH. Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist, soweit gesetzlich zulässig das Amtsgericht Westerburg. Bei allen Geschäften gilt ausschließlich deutsches Recht.